Christian Jung (Beauftragter für Inklusion), Ursula Düllberg und Thomas Friedrich (Sonderpädagog:innen), Tanja Hebenstreit (MPT-Kraft), Elias Schucht (Lehrkraft)
Wir heißen alle willkommen und unterrichten Schülerinnen und Schüler mit und ohne besonderen Unterstützungs- oder Förderbedarf. Dabei sehen wir dies als Chance, Toleranz, gegenseitige Achtung und ein solidarisches Miteinander als selbstverständliche Bestandteile unserer inklusiven Schulkultur ständig weiterzuentwickeln.
Seit 2017 findet bereits die zielgleiche Förderung von Kindern im Förderbereich „emotional-soziale Entwicklung“ (insbesondere Autismus-Spektrum und ADHS) statt. Seit dem Schuljahr 2025/26 ist unsere Schule zusätzlich zu einer Schule des Gemeinsamen Lernens geworden. Dies bedeutet, dass auch Kinder mit den Förderbedarf „Lernen" unsere Schule besuchen.
Wir arbeiten eng mit außerschulischen Partnern wie der Inklusionsfachberatung der Stadt Leverkusen, dem Jugendamt oder den Fachberatungen ADHS und Autismus zusammen und bilden uns als Kollegium stetig fort. Unterstützt wird die engagierte Arbeit aller Lehrkräfte durch sonderpädagogische Expertise.
Großen Wert legen wir auf eine intensive und individuelle Vorbereitung des Übergangs inklusiv beschulter Kinder von der Grundschule zum Gymnasium. Wir arbeiten deshalb eng mit den abgebenden Grundschulen und den Eltern zusammen, um einen möglichst reibungslosen Übergang zu gestalten und eine individuelle Vorbereitung zu gewährleisten.
„Schule des Gemeinsamen Lernens“ – Was heißt das eigentlich?
Der Begriff „Gemeinsames Lernen“ bedeutet, dass Schüler:innen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam in einer Klasse lernen. Wir betrachten Gemeinsames Lernen dabei nicht als Zustand, sondern als einen Prozess, in dem sich eine Schule ständig weiterentwickelt. In diesem Prozess kommt es besonders auf folgende Herausforderungen an:
Wie funktioniert Gemeinsames Lernen an unserer Schule?
Grundlegend für das Gemeinsame Lernen ist die Unterscheidung zwischen zielgleichem und zieldifferentem Unterrichten. Welche Art von Förderung die Schüler*innen erhalten, hängt von ihrem diagnostizierten Förderschwerpunkt ab. Schüler:innen mit folgenden Förderschwerpunkten werden z.Zt. am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium unterrichtet:
Bei zielgleicher Förderung haben die Schüler:innen dieselben Bildungsziele (Schulabschluss Abitur) wie die anderen Schüler:innen, werden aber im Unterricht besonders unterstützt. Zieldifferente Förderung bedeutet, dass die Schüler:innen Bildungsziele haben, die ihren individuellen Fähigkeiten entsprechen. Sie erhalten keine Noten, sondern bekommen Förderpläne und Textzeugnisse. Außerdem streben sie ihren Schulabschluss nach 16 Jahren an.
Auszüge aus unserem Konzept zur Differenzierung und (sonder-) pädagogischen Begleitung in den GL-Klassen
November 2025